§ 71 Zu Art. 116 bis 123 des Zollkodex
In Kraft seit 01. Mai 2016
Up-to-date
Der Rückzahlung im Sinne von Art. 5 Nr. 28 des Zollkodex steht die Gutschrift, Umbuchung oder Überrechnung des Betrages gleich.
Rückverweise
ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz
§ 17a
…Z 14) handelt. (2) Der Transport von verkehrsbeschränkten oder verbotenen Waren aus dem oder durch das Bundesgebiet (kontrollierte Lieferung im Sinne von § 71 des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union EU-JZG) ist zollrechtlich zulässig, sofern er gemäß § 72…