§ 50 Zu Art. 53 des Zollkodex
In Kraft seit 01. Mai 2016
Up-to-date
Umrechnungskurse im Sinn des Art. 53 des Zollkodex sind die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemachten Zollwertkurse.
Rückverweise
ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz
§ 11 Amtsplatz und zugelassene Warenorte
…die Aufdeckung von Zollzuwiderhandlungen erschwert oder der Verkehrsfluß behindert oder schutzwürdige Interessen von Parteien des Zollverfahrens beeinträchtigt werden. Im Falle der Weigerung gilt § 50 des Sicherheitspolizeigesetzes mit der Maßgabe, daß die dort den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingeräumten Befugnisse und Verpflichtungen von den Zollorganen wahrzunehmen sind. (6) Alle zollamtlichen…