Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
…die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. II. Die im vorliegenden Fall maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: 1.1. §34 des Bundesgesetzes über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 - ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2000 idF vor der ZDG-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 106/2005, lautete (Hervorhebung…