ZDG
Gliederung
Abschnitt II Befreiung von der Wehrpflicht und Widerruf der Befreiung
§ 6a Abschnitt IIa
(1) Der Zivildienst gliedert sich in den ordentlichen und den außerordentlichen Zivildienst.
(2) Der ordentliche Zivildienst ist
1. als Einsatz gemäß § 8 Abs. 1 und
2. in den in Abs. 3 angeführten Fällen als Einsatz gemäß § 8a Abs. 1
zu leisten.
(3) Der außerordentliche Zivildienst ist als Einsatz bei Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und außerordentlichen Notständen, und zwar
1. als Einsatz gemäß § 21 Abs. 1 und
2. als Einsatz gemäß § 8a Abs. 6 zu leisten.
§ 6a ZDG · ZDG · Zivildienstgesetz 1986
§ 6a Zivildienstgesetz 1986
…Abschnitt IIa Zivildienst § 6a. (1) Der Zivildienst gliedert sich in den ordentlichen und den außerordentlichen Zivildienst. (2) Der ordentliche Zivildienst ist 1. als Einsatz gemäß § 8 Abs…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 7d Wiedereingliederungsteilzeit
…§ 19 WG 2001 , eines Ausbildungsdienstes gemäß §§ 37 ff WG 2001 oder eines Zivildienstes gemäß § 6a ZDG ist die Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit unwirksam. Für die Dauer einer Altersteilzeit gemäß § 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – AlVG , BGBl. Nr. …
§ 7c Pflegeteilzeit
…eines Präsenzdienstes gemäß § 19 oder eines Ausbildungsdienstes gemäß §§ 37 ff WG 2001 oder eines Zivildienstes gemäß § 6a ZDG ist die Vereinbarung über die Pflegeteilzeit unwirksam. (6) Wird das Dienstverhältnis während einer Pflegeteilzeit beendet, ist bei der Berechnung der Abfertigung gemäß § 92b…
§ 7b Pflegekarenz
… 37 ff des Wehrgesetzes 2001 – WG 2001 , BGBl. I Nr. 146/2001, oder eines Zivildienstes gemäß § 6a des Zivildienstgesetzes 1986 – ZDG , BGBl. Nr. 679/1986, ist die Vereinbarung über die Pflegekarenz unwirksam. (7) Wird das Dienstverhältnis während einer Pflegekarenz beendet, ist bei der Berechnung der…
§ 47a Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 47a § 47a
…nach § 19 WG 2001 , eines Ausbildungsdienstes nach § 37 Abs. 1 WG 2001 oder eines Zivildienstes nach § 6a ZDG ist die Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit unwirksam.…
§ 44a Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 44a § 44a
…MVKG , eines Präsenzdienstes nach § 19 oder eines Ausbildungsdienstes nach § 37 Abs. 1 Wehrgesetz 2001 oder eines Zivildienstes nach § 6a Zivildienstgesetz 1986 ist die Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit unwirksam.…
§ 53 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 53 § 53
…MVKG , eines Präsenzdienstes nach § 19 WG 2001 , eines Ausbildungsdienstes nach § 37 Abs. 1 WG 2001 oder eines Zivildienstes nach § 6a ZDG ist die Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit unwirksam.…
§ 20c VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 20c Wiedereingliederungsteilzeit
…BGBl. I Nr. 146/2001, eines Ausbildungsdienstes nach § 37 Abs. 1 WG 2001 oder eines Zivildienstes nach § 6a des Zivildienstgesetzes 1986 – ZDG , BGBl. Nr. 679/1986, ist die Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit unwirksam.…
§ 77 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 77 Lohnzahlungszeitraum
…§ 14b AVRAG , f) Wiedereingliederungsteilzeit gemäß § 13a AVRAG , g) Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986 , h) Bezug von Altersteilzeitgeld gemäß § 27 AlVG , i) Teilpension gemäß § 4a Allgemeines Pensionsgesetz ( APG ) oder j) Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn im…
Rückverweise