ZÄG
Gliederung
2. Hauptstück Übergangsbestimmungen des zahnärztlichen Berufs und Dentistenberufs
2. Abschnitt Dentisten/Dentistinnen
§ 62 Ausbildungssperre
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.
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