§ 62 Ausbildungssperre
In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.
§ 62 ZÄG · ZÄG · Zahnärztegesetz
§ 62 Ausbildungssperre
…§ 62. Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.…
§ 89 Strafbestimmungen
…2, § 50e Abs. 1 bis 4, § 54 Abs. 2 und 3, § 59 Abs. 2, § 62, § 74, § 75, § 80 Abs. 3, § 82 Abs. 2, § 84 Abs. 6 und…
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