Angehörige des zahnärztlichen Berufs, die gemäß §§ 6 bzw. 52 zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs berechtigt sind, verfügen über eine anerkannte fachzahnärztliche Qualifikation für Kieferorthopädie, wenn sie
1.einen Qualifikationsnachweis über eine postpromotionelle fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie gemäß § 42b oder
2.eine Qualifikation in der Kieferorthopädie im Rahmen der erworbenen Rechte gemäß § 42c oder
3.eine Anerkennung als fachzahnärztlichen Qualifikationsnachweis in der Kieferorthopädie gemäß § 9 Abs. 1c
erworben haben.
§ 42a ZÄG · ZÄG · Zahnärztegesetz
§ 42a 6a. Abschnitt
…Fachzahnärzte/Fachzahnärztinnen für Kieferorthopädie Fachzahnärztliche Qualifikation für Kieferorthopädie § 42a. Angehörige des zahnärztlichen Berufs, die gemäß §§ 6 bzw. 52 zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs berechtigt sind, verfügen über eine anerkannte fachzahnärztliche Qualifikation…
§ 5 Berufsbezeichnungen
…„Zahnärztin“ zu führen. (1a) Personen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und eine fachzahnärztliche Qualifikation in der Kieferorthopädie gemäß § 42a erworben haben, sind berechtigt, zusätzlich zur Berufsbezeichnung gemäß Abs. 1 die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“/„Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ zu führen…
§ 11 Führung der Zahnärzteliste
…nach 1. Angehörigen des zahnärztlichen Berufs mit vollem Berufszugang, 1a. Angehörige des zahnärztlichen Berufs gemäß Z 1 mit fachzahnärztlicher Qualifikation für Kieferorthopädie ( § 42a ), 2. Angehörigen des zahnärztlichen Berufs mit partiellem Berufszugang ( § 9 Abs. 1a ), 3. Angehörigen des Dentistenberufs und 4. außerordentlichen Kammermitgliedern zu gliedern. (6…
§ 42b Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie
…§ 42b. (1) Als Qualifikationsnachweis gemäß § 42a Z 1 gilt der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis…
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