(1) Angehörige des zahnärztlichen Berufs haben regelmäßig eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen und die Ergebnisse der Österreichischen Zahnärztekammer zu übermitteln.
(2) Wenn
1. die Evaluierung gemäß Abs. 1 aus Gründen, die der/die Berufsangehörige zu vertreten hat, unterbleibt,
2. die Evaluierung oder Kontrolle eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit ergibt oder
3. eine erste Evaluierung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 unterbleibt, sofern der/die Berufsangehörige mindestens sechs Monate den zahnärztlichen Beruf ausgeübt hat,
stellt dies als schwerwiegende Berufspflichtverletzung einen Kündigungsgrund gemäß § 343 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, dar.
(3) Die Österreichische Zahnärztekammer hat nähere Vorschriften über den Inhalt und die Durchführung der Evaluierung gemäß Abs. 1 sowie über die Ermittlung, Übermittlung und Kontrolle der Evaluierungsergebnisse durch Verordnung festzulegen.
Rückverweise
ZÄG · Zahnärztegesetz
§ 22 Qualitätssicherung
(1) Angehörige des zahnärztlichen Berufs haben regelmäßig eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen und die Ergebnisse der Österreichischen Zahnärztekammer zu übermitteln. (2) Wenn 1. die Evaluierung gemäß Abs. 1 aus Gründen, die der/die Berufsangehörige zu vertreten hat, unterbleibt,…
§ 90 Inkrafttreten
…3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 201/2022 treten mit 1. Dezember 2022 in Kraft. (15) § 22 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft. (16) § 2 Z 3 und 4, § …
§ 71 Anhängige Verfahren
…sind nach der vor diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage fortzusetzen und abzuschließen. (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 anhängige Verfahren gemäß §§ 22, 27, 29, 30, 37, 56, 58a, 59, 62 und 63 ÄrzteG 1998, in der Fassung der 6. Ärztegesetz-Novelle, die Angehörige des zahnärztlichen Berufs…
§ 89 Strafbestimmungen
…1, § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 19, § 20, § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 23, § 24, § 25, § 26, § 27 Abs. 2 bis 4, § …
ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 50 Einrichtung für Qualitätssicherung
…mit inländischen Fachgesellschaften, 2. die Qualitätsevaluierung mittels fachspezifischer Evaluierungsbögen, 3. die Qualitätskontrolle sowie 4. die Führung eines zahnärztlichen Qualitätsregisters. (3) Die Meldungen gemäß § 22 Abs. 1 ZÄG sowie die Ergebnisse der Evaluierung und Kontrolle sind in das zahnärztliche Qualitätsregister aufzunehmen und zu anonymisieren. (4) Wird im Rahmen der Qualitätsevaluierung ein Mangel festgestellt…