BundesrechtBundesgesetzeZahlungsdienstegesetz 20184. Hauptstück Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten3. Abschnitt Ausführung von Zahlungsvorgängen§ 74

§ 74Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen

In Kraft seit 01. Juni 2018
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