§ 120 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Juni 2018
Up-to-date
ZaDiG 2018
Gliederung
6. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 120 Außerkrafttreten
Das Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG, BGBl. I Nr. 66/2009, tritt mit Ablauf des 31. Mai 2018 außer Kraft.
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