§ 237 Erlassen von Verordnungen
In Kraft seit 16. September 2017
Up-to-date
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden