§ 191 Wahlkreise
In Kraft seit 16. September 2017
Up-to-date
§ 191 Wahlkreise — WTBG 2017
Das Bundesgebiet ist in neun Wahlkreise zu teilen. Jedes Bundesland bildet einen Wahlkreis. Die neun Wahlkreise bilden den Wahlkreisverband.
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