§ 143 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 143 Sprachliche Gleichbehandlung — WKG
§ 143 Sprachliche Gleichbehandlung — WKG
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 103/1998
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12090166
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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