(1) Im Bereich jeder Sparte sind Fachorganisationen zur Wahrung und Vertretung der fachlichen Interessen ihrer Mitglieder zu errichten:
1. Fachgruppen im Bereich der Landeskammern und
2. Fachverbände im Bereich der Bundeskammer.
(2) Wenn von der Errichtung oder Aufrechterhaltung einer Fachgruppe abgesehen wird, ist die Vertretung der einschlägigen fachlichen Interessen dem gleichartigen Fachverband übertragen, der sich in dem betreffenden Bundesland eigener Organe (Fachvertreter) zu bedienen hat. Diesen Organen stehen die gleichen Befugnisse zu, wie sie im § 45 Abs. 3 für den Fachgruppenausschuss festgelegt sind. Die Mitglieder des Fachverbandes in einem Bundesland, für die in diesem Bundesland keine Fachgruppe errichtet ist, bilden in ihrer Gesamtheit die Fachvertretung. Für die Fachvertretung gilt § 1 Abs. 2; ihr kommt jedoch keine Rechtspersönlichkeit zu. Die Zahl der Fachvertreter ist im Fachorganisations-Wahlkatalog festzusetzen.
Rückverweise
WKG · Wirtschaftskammergesetz 1998
Art. 4 § 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 78/2006, zu BGBl. I Nr. 103/1998)
…In Kalenderjahren, in denen die Wahlen der Organe der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft stattfinden, hat das Präsidium der Landeskammer in den Fällen des § 14 Abs. 2 den zur Bedeckung des Aufwands gemäß § 123 Abs. 1 Z 2 in der Fassung BGBl. I Nr…
§ 123 Grundumlagen
…entrichten, die 1. zur Bedeckung der in den Voranschlägen vorgesehenen und durch sonstige Erträge nicht gedeckten Aufwendungen der Fachgruppen, 2. im Falle des § 14 Abs. 2 zur Bedeckung des Aufwands der durch sonstige Erträge nicht gedeckten Kosten der Landeskammer, die ihr durch die Vertretung der Interessen der betreffenden…
§ 127 Vorschreibung und Einhebung der Grundumlage, der Sondergrundumlage und der Gebühren für Sonderleistungen
…der Erbringung der Sonderleistung, bei Vorschreibung zwei Wochen nach dieser fällig. (2) Die auf die Fachverbände entfallenden Anteile an Grundumlagen (im Falle des § 14 Abs. 2 die Grundumlage abzüglich der Anteile der Landeskammern an der Grundumlage gemäß § 123 Abs. 4) sind nach Maßgabe der Eingänge…