Art. 8 § 3
In Kraft seit 20. Juni 2017
Up-to-date
Art. 8 § 3 — WKG
Die Fachorganisationen können allenfalls erforderliche Beschlüsse über die Grundumlage bereits vor dem Inkrafttreten der Abs. 9, Abs. 10 Z 1, 12 und 13 des § 123 mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschließen.