Art. 2 § 9
In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date
WKG
Gliederung
Rückverweise
Gemäß § 64 Wirtschaftskammergesetz 1998 bestellte Ehrenmitglieder behalten ihre Rechte bis zum Auslaufen der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes laufenden Funktionsperiode.
Keine Ergebnisse gefunden