Nominees und Nominee-Direktoren müssen angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die Identität ihres Nominators und der wirtschaftlichen Eigentümer des Nominators erheben und diese sowie ihren Status dem Rechtsträger gegenüber offenzulegen sowie den Verpflichteten (§ 9 Abs. 1), wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden, und den in § 12 Abs. 1 genannten Behörden nach Aufforderung offenlegen. § 3 Abs. 1 bis 3 sind sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
WiEReG · Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
§ 15 Strafbestimmungen
…binnen vier Wochen nach Kenntnis der Änderung übermittelt (§ 5 Abs. 1) und dadurch wirtschaftliche Eigentümer, Nominees, Nominee-Direktoren und Nominatoren nicht offenlegt, 4a. Änderungen der Angaben über Rechtsträger, die eine Funktion (§ 2 Z 2 oder 3) bei einem Rechtsträger oder einem obersten Rechtsträger wahrnehmen oder…