WiEReG
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
§ 22 WiEReG · WiEReG · Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
§ 22 Vollzugsklausel
…§ 22. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.…
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