BundesrechtBundesgesetzeWirtschaftliche Eigentümer Registergesetz§ 14a

§ 14aZusammenarbeit zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchführung von Sanktionsmaßnahmen

In Kraft seit 01. Oktober 2025
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