WG 2001
Gliederung
1. Hauptstück Allgemeines
§ 8 Sprachliche Gleichbehandlung
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, alle Geschlechter gleichermaßen.
§ 8 WG 2001 · WG 2001 · Wehrgesetz 2001
…§ 8. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, alle Geschlechter gleichermaßen.…
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