§ 48a Missbräuchliche Verwendung des militärischen Hoheitszeichens
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
WG 2001
Gliederung
4. Hauptstück Strafbestimmungen
§ 48a Missbräuchliche Verwendung des militärischen Hoheitszeichens
Wer das militärische Hoheitszeichen entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs. 4 führt oder sonst missbräuchlich oder herabwürdigend verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro zu bestrafen.
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