§ 19 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 2002
Up-to-date
§ 19 Verweisungen — WettbG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts abweichendes bestimmt ist, beziehen sich diese Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.
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