§ 18 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 10. September 2021
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Rückverweise
WettbG · Wettbewerbsgesetz
§ 21 Inkrafttreten
…3 bis 5 ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2006 verwirklicht wurden und den Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen § 18 KartG 1988, BGBl. Nr. 600/1988, begründen. (4) Die Anordnung einer Hausdurchsuchung gemäß § 12 Abs. 1 hat auch bei Vorliegen…