§ 99 Meldung an die ESMA
In Kraft seit 03. Januar 2018
Up-to-date
§ 99 Meldung an die ESMA — WAG 2018
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.
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