BundesrechtBundesgesetzeWertpapieraufsichtsgesetz 20182. Hauptstück Organisatorische Anforderungen3. Abschnitt Schutz des Kundenvermögens§ 43

§ 43Regelungen im Bereich der Unternehmensführung zum Schutz der Vermögenswerte von Kunden

In Kraft seit 03. Januar 2018
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