BundesrechtBundesgesetzeWertpapieraufsichtsgesetz 20182. Hauptstück Organisatorische Anforderungen2. Abschnitt Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern und Wertpapiervermittlern§ 34

§ 34Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister

In Kraft seit 03. Januar 2018
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