§ 5 Unentgeltlichkeit der Informationen
In Kraft seit 18. September 2016
Up-to-date
Der Zahlungsdienstleister hat dem Verbraucher alle nach diesem Abschnitt vorgeschriebenen Informationen unentgeltlich zu erteilen.
Rückverweise
VZKG · Verbraucherzahlungskontogesetz
§ 32 Strafbestimmungen
…§ 9 einzuhalten; 4. entgegen § 14 einem Verbraucher keinen Kontowechsel-Service gemäß den §§ 16 bis 18 zur Verfügung stellt; 5. entgegen § 16 Abs. 1 einen Kontowechsel einleitet, ohne zuvor vom Verbraucher eine den Vorgaben in § 16 Abs. 2 bis…