Ein Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, der ein Zahlungskonto oder den Zugang zu einem solchen Konto in Österreich beantragt, darf vom Kreditinstitut nicht wegen seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes, Geschlechts, Alters, seiner Rasse, Hautfarbe, ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden.
Rückverweise
VZKG · Verbraucherzahlungskontogesetz
§ 32 Strafbestimmungen
…Kreditinstituts oder einer in Österreich gemäß § 9 BWG errichteten Zweigstelle eines in einem anderen Mitgliedstaats zugelassenen Kreditinstituts 1. einen Verbraucher entgegen § 22 beim Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen aus einem der in § 22 aufgezählten Gründen diskriminiert; 2. einem Verbraucher entgegen § 23…