§ 57 — VwGG
Durch die §§ 47 bis 56 wird der Entlohnungsanspruch der Rechtsanwälte (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) gegenüber den von ihnen vertretenen Parteien nicht berührt.
…Beschwerde daher nicht im Zivilrechtsverfahren eingeklagt werden (vgl RIS Justiz RS0022786), was im Übrigen auch für die weiteren Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof gilt. § 57 VwGG sieht allerdings vor, dass der Entlohnungsanspruch der (ua) Rechtsanwälte gegenüber den von ihnen vertretenen Parteien durch die §§ 47 bis 56 VwGG nicht…
…bis November 2013, vorgelegt hatte, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren über den Fristsetzungsantrag des Klägers gemäß § 38 Abs 4 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) mit Beschluss vom 25.Mai 2016 ein und verpflichtete den Bund, dem Kläger Aufwendungen von EUR 793,20 zu ersetzen. Im Amtshaftungsverfahren ist nur…
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