Art. 1 Artikel I
In Kraft bis 31. Juli 2004
Up-to-date
Für die am 1. Juli 1979 bereits ernannten Richter des Verwaltungsgerichtshofes gilt die bis dahin bestehende Rangfestsetzung als Reihung im Sinne des § 4.
(BGBl. Nr. 136/1979, Art. XV Abs. 2)
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