§ 10 Verweisungen
In Kraft seit 01. März 2013
Up-to-date
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des B-VG als Verweisungen auf diese Bestimmungen in der mit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung.
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