§ 12 Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden
In Kraft seit 02. August 2016
Up-to-date
Von ausländischen Behörden eingehende länderbezogene Berichte werden vom Bundesminister für Finanzen an die zuständigen Abgabenbehörden weiter geleitet.
Rückverweise
BAO · Bundesabgabenordnung
§ 118b Multilaterale Risikobewertung
…Bericht gemäß § 2 Z 6 VPDG, der für das zweitvorangegangene Wirtschaftsjahr übermittelt worden (§ 8 VPDG) oder eingegangen ist (§ 12 VPDG), angeführt sein. Über keinen im Antrag angeführten Unternehmer darf in den fünf Jahren vor der Antragstellung wegen eines in den letzten sieben Jahren vor der…