§ 15m
In Kraft seit 23. Dezember 2018
Up-to-date
§ 15m — VOG
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2019 mit dem Faktor 1,026 vorzunehmen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden