§ 15e Zuschuss zu den Energiekosten
In Kraft seit 01. Mai 2013
Up-to-date
Die Bestimmungen des § 638 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gelten entsprechend auch für Bezieher einer einkommensabhängigen Zusatzleistung (§ 3a) nach dem Verbrechensopfergesetz, die oder deren Ehegatten keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung haben.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden