§ 15 Finanzielle Bestimmungen
In Kraft seit 01. Mai 2013
Up-to-date
Der aus diesem Bundesgesetz erwachsende Aufwand einschließlich des Verwaltungsaufwandes ist aus Bundesmitteln zu bestreiten.
Rückverweise
VOG · Verbrechensopfergesetz
§ 17 Vollziehung und Durchführung
…2. hinsichtlich des § 9 Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz des § 11 sowie des § 15 der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, 3. hinsichtlich des § 9 Abs. 3 zweiter und dritter…