(1) Der Fachverband hat als Entschädigungsstelle (§ 8 Abs. 1) Entschädigung für Personen- oder Sachschäden, die einer Person mit inländischem Wohnsitz (Sitz) in einem anderen Staat, dessen nationales Versicherungsbüro (Art. 1 Z 3 der Richtlinie 2009/103/EG) dem System der Grünen Karte beigetreten ist, mit einem Fahrzeug zugefügt wurden, das seinen gewöhnlichen Standort in einem EWR Vertragsstaat hat und bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EWR Vertragsstaat versichert ist, auch dann zu leisten, sobald das Versicherungsunternehmen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder eines Liquidationsverfahrens im Sinne von Art. 268 Abs. 1 lit. d der Richtlinie 2009/138/EG ist.
(2) § 5 Abs. 2 bis 9 sind anzuwenden. § 5 Abs. 3 gilt mit der Maßgabe, dass auch alle in Art. 24 genannten Entschädigungsstellen der anderen EWR Vertragsstaaten von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Haftpflichtversicherers mit Sitz im Inland oder von der Auflösung eines Haftpflichtversicherers mit Sitz im Inland gemäß § 306 Abs. 1 VAG 2016 zu unterrichten sind. § 5 Abs. 9 gilt mit der Maßgabe, dass sich die Befugnis des Fachverbands zur Zusammenarbeit auch auf die gemäß Art. 24 der Richtlinie 2009/103/EG eingerichteten oder zugelassenen Entschädigungsstellen in anderen EWR-Vertragsstaaten und auf die Schadenregulierungsbeauftragten der Versicherungsunternehmen, die Gegenstand eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens sind, bezieht.
Rückverweise
VOEG · Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz
§ 13 Übergang von Ersatzansprüchen
…Anspruch auf den Fachverband insoweit über, als er dem Geschädigten eine Leistung erbracht hat. Soweit ein Geschädigter Leistungen nach § 5 oder § 8a erhalten hat, richtet sich der Übergang von Ersatzansprüchen nach § 16a Abs. 4.…
§ 19 In-Kraft-Treten
… 2, § 4 Abs. 1 Z 5, § 4 Abs. 6, § 5, § 6, § 8a, § 13, § 14 und § 16a samt Überschriften in der Fassung des Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes 2023 – KraftVerÄG 2023…
§ 14 Finanzierung der Entschädigungsleistungen
…einen Mindestbeitrag von 0,5 Prozent der dem Fachverband zu ersetzenden Aufwendungen vorzuschreiben. (2) Soweit der Fachverband Leistungen nach § 5 und § 8a erbracht oder erstattet hat, gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass sich der Ersatzanspruch des Fachverbands nur gegen Haftpflichtversicherer richtet, die im Inland gem…
§ 16a Erstattung bei Insolvenz oder Liquidation des Versicherungsunternehmens
…1) Soweit der Fachverband eine Entschädigung nach § 5 oder § 8a geleistet hat, hat er Anspruch auf Erstattung dieser Leistung durch die Entschädigungsstelle im Herkunftsmitgliedsstaat des Haftpflichtversicherers, bei dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. (2) Der Fachverband…