§ 7 Stimmberechtigung
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Rückverweise
VoBeG · Volksbegehrengesetz 2018
§ 11 Vornahme der Eintragung
…sinngemäß anzuwenden sind. Die Gemeinde hat anhand des ZeWaeR zu prüfen, ob der Eintragungswillige in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen und stimmberechtigt ist (§ 7) und ob er allenfalls bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben oder eine Eintragung getätigt hat. Treffen alle Voraussetzungen für die Abgabe einer Eintragung zu…