§ 24 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 02. Oktober 2007
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VNG
Gliederung
3. Hauptstück Straf- und Schlussbestimmungen
2. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 24 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere bundesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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