VKrG
Gliederung
4. Abschnitt Überschreitungen
§ 24 Zwingende Angaben im Vertrag und Informationspflichten
(1) Ein Vertrag über die Eröffnung eines laufenden Kontos, der dem Verbraucher die Möglichkeit der Überschreitung einräumt, muss Informationen über den Sollzinssatz, über die Bedingungen für die Anwendung des Sollzinssatzes, über Indizes oder Referenzzinssätze, die auf den anfänglichen Sollzinssatz Anwendung finden, über die vom Zeitpunkt einer Überschreitung an zu zahlenden Entgelte und gegebenenfalls über die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können, enthalten. Der Kreditgeber muss diese Informationen in regelmäßigen Abständen auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen.
(2) Im Fall einer erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat hat der Kreditgeber dem Verbraucher unverzüglich auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger Folgendes mitzuteilen:
1. das Vorliegen einer Überschreitung,
2. den betreffenden Betrag,
3. den Sollzinssatz,
4. allfällige Vertragsstrafen, Entgelte oder Verzugszinsen.
§ 24 VKrG · VKrG · Verbraucherkreditgesetz
§ 24 Zwingende Angaben im Vertrag und Informationspflichten
…§ 24. (1) Ein Vertrag über die Eröffnung eines laufenden Kontos, der dem Verbraucher die Möglichkeit der Überschreitung einräumt, muss Informationen über den Sollzinssatz, über die Bedingungen…
§ 29 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung
…Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden. (3) Die §§ 11, 14 Abs. 1 und 2 , §§ 15, 17, 22 und 24 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 sind auch auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise…
§ 23 Definition und anwendbare Bestimmungen
…das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers oder die vereinbarte Überziehungsmöglichkeit überschreiten. (2) Für Überschreitungen von zumindest 200 Euro gilt § 24 ; ausgenommen sind Überschreitungen, bei denen der kreditierte Betrag binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten anfallen. Der 2. Abschnitt ist auf Überschreitungen nicht…
§ 28 Strafbestimmungen
…den Verbraucher nicht mittels eines den Anforderungen des § 21 entsprechenden Kontoauszugs informiert, 8. bei einem Konto mit Überschreitungsmöglichkeit in die gemäß § 24 gebotenen Informationen falsche Angaben aufnimmt oder die Informationspflichten gemäß § 24 nicht oder nicht vollständig erfüllt, 9. eine der in Z 1 bis…
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