Wird einem Verbraucher ein Kredit in Form einer Überziehungsmöglichkeit eingeräumt, so hat ihn der Kreditgeber regelmäßig mittels eines Kontoauszugs auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu informieren. Der Kontoauszug hat folgende Einzelheiten zu enthalten:
1. den genauen Zeitraum, auf den sich der Kontoauszug bezieht,
2. die in Anspruch genommenen Beträge und das Datum der Inanspruchnahme,
3. den Saldo sowie das Datum des letzten Kontoauszugs,
4. den neuen Saldo,
5. das jeweilige Datum und den jeweiligen Betrag der Zahlungen des Verbrauchers,
6. den angewandten Sollzinssatz,
7. etwaige erhobene Entgelte,
8. den gegebenenfalls zu zahlenden Mindestbetrag.
§ 21 VKrG · VKrG · Verbraucherkreditgesetz
§ 21 Kontoauszug
…§ 21. Wird einem Verbraucher ein Kredit in Form einer Überziehungsmöglichkeit eingeräumt, so hat ihn der Kreditgeber regelmäßig mittels eines Kontoauszugs auf Papier oder einem anderen dauerhaften…
§ 29 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung
…Informationen dem Verbraucher spätestens zusammen mit der Lieferung der Ware auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. (7) §§ 10 und 21 sind erst ab 1. November 2010 anzuwenden, ab diesem Zeitpunkt aber auch auf Kreditverträge und Kreditierungen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und…
§ 18 Definition und anwendbare Bestimmungen
…8, 9 Abs. 1 und 3 und die §§ 13 und 14 Abs. 3 mit den in den §§ 21 und 22 geregelten Besonderheiten anzuwenden. Überdies gelten für diese Überziehungsmöglichkeiten die §§ 19 und 20 . (3) Für sonstige Überziehungsmöglichkeiten ist der 2. Abschnitt…
§ 22 Informationen bei Änderung des Sollzinssatzes
… 2 kann ein abweichender Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Änderung des Sollzinssatzes vereinbart werden, wobei die Information in Form eines Kontoauszugs gemäß § 21 zu erteilen ist.…
§ 33a BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 33a Besondere Vorschriften für Verbraucherkreditverträge
…für die in Z 2 genannten Mitarbeiter so ausgestaltet ist, dass sie der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln bei der Vergabe von Verbraucherkrediten gemäß § 21 VKrG 2026 nicht entgegensteht; 4. haben hinsichtlich der in Z 2 genannten Verbraucherkredite bei der Festlegung der Vergütungspolitik und praktiken zusätzlich zu den Anforderungen…
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