§ 7
In Kraft seit 16. März 1982
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt (Anm.: das ist der 16.3.1982) .
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