BundesrechtBundesgesetzeVerfahrenshilfeanträge-ÜbermittlungsgesetzII. Abschnitt Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe im Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/8/EG zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (Prozesskostenhilferichtlinie 2003/8/EG – PKH-RL)§ 10

§ 10Antragstellung in Österreich

In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date