VGG
Gliederung
3. Abschnitt Erfüllung, Gewährleistung und Leistungsänderung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Leistungen
§ 25 Pflichten des Verbrauchers bei Vertragsauflösung
(1) Löst der Verbraucher den Vertrag auf, so darf er die digitale Leistung nicht mehr nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen.
(2) Der Verbraucher hat einen körperlichen Datenträger, auf dem die digitalen Inhalte bereitgestellt wurden, dem Unternehmer auf dessen Kosten unverzüglich zurückzusenden, sofern ihn der Unternehmer dazu binnen 14 Tagen ab Zugang der Auflösungserklärung auffordert.
(3) Der Verbraucher schuldet kein Entgelt für die Nutzung der digitalen Leistung für den Zeitraum, in dem diese mangelhaft war.
§ 7d KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
§ 7d Verzug bei der Bereitstellung digitaler Leistungen
…§ 7d. (1) Hat der Unternehmer eine digitale Leistung ( § 2 Z 1 bis 3, § 16 VGG ) trotz Fälligkeit nicht bereitgestellt, so kann ihn der Verbraucher ohne Fristsetzung zur Bereitstellung auffordern. Stellt der Unternehmer die digitale Leistung nicht unverzüglich nach Aufforderung oder…
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