§ 36
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Für Exekutionen, die auf Grund des Art. 126a, des Art. 127c Z 1 oder des Art. 137 B-VG durchzuführen sind, bildet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes den Exekutionstitel.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden