§ 8 Verfahren
In Kraft seit 01. Juni 2016
Up-to-date
Vor der Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung sind zu hören:
1. die gesamtvertragsfähigen Rechtsträger, soweit sie nach dem Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft als Gesamtvertragspartner in Frage kommen, und
2. die übrigen österreichischen Verwertungsgesellschaften.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden