BundesrechtBundesgesetzeVerwertungsgesellschaftengesetz 20169. Abschnitt Beschwerdemanagement, Streitbeilegung und Aufsicht4. Unterabschnitt Aufsicht§ 76

§ 76Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum

In Kraft seit 01. Juni 2016
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