§ 14 — VerwEinzG
Rückverweise
Die §§ 4 bis 6 sind auch auf eine Ausfolgung nach Einleitung des Einziehungsverfahrens anzuwenden. Das Verwahrschaftsgericht kann das Einziehungsverfahren bis zur Entscheidung über die Ausfolgung unterbrechen.
…den Erlagsgegner zur Äußerung nach § 17 AußStrG vor. § 5 VerwEinzG regelt, wie schon die gleichnamige Überschrift zeigt, das Ausfolgungsverfahren . § 14 VerwEinzG stellt entgegen der Ansicht des Revisionsrekurswerbers lediglich klar, dass die Verfahrensregelungen über die Ausfolgung einer hinterlegten Sache (§§ 4 bis 6 VerwEinzG…