Auf eine Vereinbarung, die von den Vorschriften des § 51 Abs. 1 und 2, des § 58 und der §§ 62, 67 und 68 zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweicht, kann sich der Versicherer nicht berufen.
§ 191b VersVG · VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
§ 191b
…§ 47, § 51 Abs. 4 und 5, § 59 Abs. 3, § 64, § 68, § 68a, § 70 Abs. 3, § 71, § 96, § 108, § 113, § 115a, § 154 Abs…
§ 178a
…nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind neben dem Ersten Abschnitt die §§ 49 bis 60 und §§ 62 bis 68a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Gefahrerhöhung ( §§ 23 bis 30 ) sind auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden.…
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