Auf eine Vereinbarung, die von den Vorschriften des § 51 Abs. 1 und 2, des § 58 und der §§ 62, 67 und 68 zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweicht, kann sich der Versicherer nicht berufen.
Rückverweise
…darauf verwiesen, daß die Klägerin einem Herabsetzungsbegehren des Beklagten nach § 51 Abs. 1 VersVG im Hinblick auf den relativ zwingenden Charakter dieser Bestimmung (§ 68a VersVG) nicht unter Hinweis auf die Vinkulierung entgegentreten könnte. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 40 und 50 ZPO.…
… den Haushalt teile, typischerweise auch auf ihn finanziell - wenigstens teilweise - durchschlage, was aber den Versicherungsschutz entwerten würde. Gemäß § 68a VersVG könne sich der Versicherer auf eine Vereinbarung, die ua von der Vorschrift des § 67 VersVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweiche…
…68 Abs 2 VersVG). Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Versicherungsnehmers von dieser Bestimmung abweicht, kann sich der Versicherer nicht berufen (§ 68a VersVG). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 68 Abs 2 VersVG soll der Versicherer die Prämie erhalten, die er erzielt hätte, wenn der Versicherungsvertrag…
…der Geltung des früheren § 68 (2) VersVG. und konnte daher nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Versicherers abstellen, weil damit eine gemäß § 68a VersVG. unzulässige Regelung getroffen worden wäre. Denn es ist für den Versicherungsnehmer von Nachteil, wenn seine Verpflichtung zur Prämienzahlung erst nach Kenntnis des Versicherers vom Wegfall…
VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
§ 191b
…§ 47, § 51 Abs. 4 und 5, § 59 Abs. 3, § 64, § 68, § 68a, § 70 Abs. 3, § 71, § 96, § 108, § 113, § 115a, § 154 Abs…
…nicht indirekt zu unterlaufen oder „ungebührend“ zu beschränken. Richtig sei auch, dass die vorzeitige Vertragsauflösung bei Wegfall des versicherten Interesses gemäß § 68a VersVG nicht abbedungen werden könne. Warum dies rechtfertigen sollte, einen mangels Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit „nicht verdienten“ aber anteilig gewährten Prämiennachlass nicht nachverrechnen zu…
…von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Die Bestimmung enthält allerdings nicht zwingendes Recht (§ 68a VersVG). Eine Abweichung liegt aber in Versicherungszweigen keineswegs nahe, in denen nach der Verkehrsanschauung auch gegen eigenes leicht fahrlässiges Verhalten vorgesorgt werden soll und zu denen…
…seiner rechtlichen Beurteilung führte das Erstgericht zusammengefasst aus, die Legalzessionsnorm des § 67 VersVG sei nicht absolut zwingend, sondern lediglich halbzwingend zugunsten des Versicherungsnehmers (§ 68a VersVG). Daher sei die Vereinbarung eines Regressverzichts des Gebäudeversicherers mit dem Eigentümer des versicherten Bestandobjekts zugunsten seiner Bestandnehmer sowie aller weiteren Nutzungsberechtigten im Rahmen eines bürgerlich…