Der Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen.
Rückverweise
…einen Nettokaufpreis wiederbeschaffen könne, bestehe ihr im Rahmen der Kaskoversicherung versichertes Schadenersatzinteresse nur in Höhe des Nettowiederherstellungswerts. Hinzu komme, dass der Versicherer gemäß § 55 VersVG nicht verpflichtet sei, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen. Die Leasinggeberin habe bei der Leasingvertragsabrechnung der Klägerin gegenüber keine Umsatzsteuer verrechnet…
…die Restentschädigung abgegolten werde, trete aber nicht früher ein, als die objektive Tatsache der Sicherstellung der Wiederherstellung vorliege. Schließlich sei auch das Bereicherungsverbot des § 55 VersVG zu berücksichtigen. Das Berufungsgericht stimmt dem nicht zu. Richtig ist zwar, dass das Motiv der Verzinsung nach § 94 VersVG auf den Neuwertentschädigungsanspruch nicht zutrifft…
…gebührt ihm aus der zwischen dem ÖAMTC und der Beklagten abgeschlossenen Unfallversicherung kein Ersatz. Die gegenteilige Ansicht würde zu einem Verstoß gegen das im § 55 VersVG normierte Bereicherungsverbot (vgl. Prölls-Martin, VersVG 23 , 322) führen. Könnte nämlich Manfred K*** ungeachtet der Leistungen, die er von der Klägerin nach dem Heeresgebührengesetz erhalten…
…Schadensversicherung. Dieses Ergebnis ist entgegen der Ansicht des Erstrichters auch nicht unbillig, weil bei der Schadensversicherung der eingetretene Schaden die Höchstgrenze der Ersatzpflicht bildet (§ 55 VersVG) und die Versicherung ihren Sinn behält, soweit für den Schaden kein Dritter haftet oder ein Ersatzanspruch uneinbringlich ist. Bei gegenteiliger Rechtsansicht würde jedoch nach der…
…Klägers nichts zu gewinnen sei, sondern die strittige Rechtsfrage der Anrechenbarkeit der Leistungen des Selbsthilfevereins unmittelbar aus dem Gesetz gelöst werden müsse. Nach § 55 VersVG sei der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen. Auch Ansprüche gegen einen Dritten auf Ersatz eines Sachschadens dürften…
…wirklichen Versicherungswert in diesem Zeitpunkt erheblich übersteigt (§ 57 VersVG). Damit wird eine Ausnahme vom versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot normiert, wonach der Versicherer gemäß § 55 VersVG nicht verpflichtet ist, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen. Diese Bestimmung ist zwingendes Recht. Die Vereinbarung einer solchen Taxe erübrigt die Feststellung der Höhe…
…der Tatsacheninstanzen entfernt (" ...technisch nicht möglich " [Seite 5 des Ersturteils bzw Seite 9 der Berufungsentscheidung]). Zu dem zuletzt aufrechterhaltenen, auf das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot (§ 55 VersVG) gestützten Einwand kann hingegen darauf verweisen werden, dass die rechtsgeschäftliche Vereinbarung des Neuwerts als Versicherungswert nach hL und stRsp möglich ist ( Schauer in Berliner Kommentar…
…Versicherers gegen die Formvorschrift des § 5 Abs 2 VersVG einträten. Es werde aber auch nicht das für die vorliegende Sachversicherung geltende Bereicherungsverbot verletzt. § 55 VersVG, wonach der Versicherer niemals verpflichtet sei, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen, sei zwingendes Recht. Die Vorschrift bilde die Grundlage des versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbots. Eine…
…des Verfahrens, dass nämlich das Erstgericht zu Unrecht von einem Widerruf der Außerstreitstellung des pro Tag entstandenen Schadens ausgegangen sei, liege nicht vor. Gemäß § 55 VersVG sei der Versicherer niemals verpflichtet, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen. Die Vereinbarung der Abrechnung nach Tagestaxe verstoße gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot, wenn…
…57 VersVG). Damit wird eine Ausnahme vom versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot normiert, wonach der Versicherer nicht verpflichtet ist, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen (§ 55 VersVG). [2] 2. Die Vereinbarung einer solchen Taxe erübrigt die Feststellung der Höhe des vom Versicherer zu leistenden Ersatzes. Der Versicherungsnehmer hat bei Vorliegen einer…
…ob in diesem Zeitraum der entgangene Deckungsbeitrag der vereinbarten Taxe entspricht, erübrigt sich daher. Es würde einen Verstoß gegen das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot nach § 55 VersVG darstellen, wenn die Klägerin für die Zeit der nicht krankheitsbedingten Betriebssperre eine Versicherungsleistung erhalten würde. Gegenteilige Vereinbarungen wurden nicht behauptet. Die Entscheidungen der Vorinstanzen erweisen…
…57 VersVG). Damit wird eine Ausnahme vom versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot normiert, wonach der Versicherer nie verpflichtet ist, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen (§ 55 VersVG). 2. Der Versicherungsnehmer hat bei Vorliegen einer Taxvereinbarung nicht die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens darzutun. Diese Durchbrechung des Bereicherungsverbots hat aber insofern eine Schranke…
…Titel an Rettungskosten aufgewendet hat. In diesem Fall würde deren Ersatz auch dem versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot widersprechen (Prinzip des Ersatzes nur der Vermögensminderung; vgl § 55 VersVG; ferner 7 Ob 14/89). 5.1. Die Abweisung des Begehrens der Klägerin auf Ersatz der Rettungskosten entspricht damit der eindeutigen Sach und Rechtslage…
…sich nicht bloß um die Frage der Höhe des Verkehrswertes (Neuwertes), sondern um die Rechtsfrage, ob überhaupt der Verkehrswert (Neuwert) zu ersetzen ist. Gemäß § 55 VersVG gilt für die Schadensversicherung grundsätzlich das Bereicherungsverbot. Auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer…
…Gutachten im untrennbaren Zusammenhang mit dem Verkauf der Bilder stünden, bestehe keine Deckungspflicht. Jedes andere Verständnis würde zu dem mit dem versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot nach § 55 VersVG unvereinbarten Ergebnis führen, dass der den geschädigten Dritten geleistete oder noch zu leistende Schadenersatz von der Beklagten refundiert würde, während sich die Klägerin (als Gesamtrechtsnachfolgerin…
… EUR habe der Kläger nur infolge Verletzung von Schadenminderungspflichten bezahlen müssen. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Rechtlich führte es unter Verweis auf § 55 VersVG aus, dass die Auszahlung der begehrten Versicherungsleistung zu einer Bereicherung des Versicherungsnehmers (Rechtsanwalt) führen würde, weil durch die Pfändung dessen Schulden reduziert worden seien. Zwar…
…Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen (§ 55 VersVG). Grundlage für die Wertbestimmung sind die Art der Versicherung und die Versicherungsbedingungen (7 Ob 11/88). In den zugrundeliegenden ABKW ist ausdrücklich geregelt, dass Versicherungswert…
…um einen vom Schaden betroffenen und beschädigten Teil der Lichtkuppel als versicherte Sache. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Im Lichte des Bereicherungsverbots nach § 55 VersVG, auf das sich die Beklagte auch erkennbar berufen habe, seien die Auslegungsergebnisse des Erstgerichts nicht zu beanstanden. Auch wenn ein Gesetz dem Begriff „behördliche…
…Grund für die Ablehnung der Zahlungsrückforderung vorliege. Eine Vereinbarung einer über den tatsächlichen Schaden hinausgehenden Leistung sei überdies wegen Verstoßes gegen das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot (§ 55 VersVG) nicht anzunehmen und nichtig. Zu diesen Revisionsausführungen ist Folgendes zu erwägen: 1. Die Beklagte und der Nebenintervenient haben von Anfang an den Standpunkt vertreten, es…
…daher kein Versicherungsschutz bestand (RIS-Justiz RS0078874 = VersE 1656 = VR 1996/412 mwN), dass die Voraussetzungen für eine Entschädigungsleistung also nicht gegeben waren (Prölss/Martin, VersVG26, 477, RN 72 f zu § 55 VersVG). Für den Standpunkt des Beklagten ist daraus aber nichts zu gewinnen, weil der gerügte "subsidiäre" (richtig: rechtliche) Feststellungsmangel (vgl Kodek in Rechberger**2 Rz 4…
…daß das Schadensereignis nicht von der primären Risikoabgrenzung umfaßt ist und daher kein Versicherungsschutz bestand, steht daher im Einklang mit Rechtsprechung und Lehre (Prölss-Martin, VersVG25, 426, Rz 3 c zu § 55 VersVG). Die klagende Partei zeigt in ihrer Revision aber insoweit zu Recht eine Aktenwidrigkeit des Urteiles des Gerichtes zweiter Instanz auf, als dieses davon ausging, daß…