RS0108837—OGH Rechtssatz
14. Juni 2016
von rund neunhundertfünfzigtausend Schilling die Schuld getilgt ist, bei Verzug aber weitere zweihunderttausend Schilling zu zahlen sind, ist auf Grund der gesetzlichen Wertungen des § 39a VersVG, § 53 Abs 4 AO und § 156 Abs 4 KO als vereinbart anzunehmen, daß eine bloße geringe Nichterfüllung (hier S 69, 95) die weitere…