§ 39a
§ 39a — VersVG
§ 39a — VersVG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 2/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2002
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40022166
Zuletzt nach Updates gesucht am
Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht mehr als 10 vH der Jahresprämie, höchstens aber mit 60 Euro im Verzug, so tritt eine im § 38 oder § 39 vorgesehene Leistungsfreiheit des Versicherers nicht ein.